RVG/VV: Auslagenpauschale in PKH- und Pflichtverteidigerabrechnungen

advoware berechnet die Pauschale nicht aus den gekürzten Gebühren des § 47 oder den Pflichtverteidigergebühren, sondern aus den Gebühren des Wahlanwalts. Beide haben keine niedrigeren Kommunikationskosten als ein Wahlanwalt. Aus § 46 ist keine Einschränkung zu entnehmen (Gerold/Schmidt/v.Eicken/Madert/Müller-Rabe, RVG, 17. Aufl., Nr. 7002 Rn. 32 und 33).