RVG/VV - verschiedene Gebührensätze

§ 15 III RVG bei der Abrechnung nach RVG/VV schreibt vor: "Sind für Teile des Gegenstands verschiedene Gebührensätze anzuwenden, entstehen für die Teile gesondert berechnete Gebühren, jedoch nicht mehr als die aus dem Gesamtbetrag der Wertteile nach dem höchsten Gebührensatz berechnete Gebühr." advoware vergleicht und erkennt folgende Kombinationen und fragt bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 15 III RVG automatisch nach, ob eine Kappung erfolgen soll.

 

In der Rechnungsmaske sehen Sie am rot gefärbten Betrag und im Tooltip des Betragsfelds, dass die Obergrenze geprüft wurde - auch dann, wenn diese nicht  zu einer Gebührenminderung führt.